Besondere Versorgung
Als Besondere Versorgung (IV) wird eine sektorenübergreifende Versorgungsform bezeichnet, in der verschiedene Fachdisziplinen und Sektoren (Kliniken, Hausärzte, Fachärzte, Apotheken und weitere medizinische Dienstleister ) miteinander verknüpft werden, um die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Kosten zu reduzieren.
Die Besondere Versorgung basiert auf dem Sozialgesetzbuch V (§ 140 a), in dem festgelegt wird, dass Leistungserbringer im Gesundheitswesen und Krankenkassen auch ohne die Kassenärztliche Vereinigung Versorgungsverträge abschließen können.
Folgende IV-Verträge haben wir für Sie abgeschlossen:
Kooperation mit der BARMER: Besondere Versorgungsverträge
Kooperation mit der DAK: Besondere Versorgungsverträge
Kooperation mit der Techniker Krankenkasse: Besondere Versorgungsverträge
Kooperation mit Micado
Kooperation mit Nordpark