Internisten/Gastroenterologie Köln Leistungen - Klinik LINKS VOM RHEIN

IGeL (Individuelle Gesundheitsleistungen)

Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gewähren Ihnen einen hervorragenden Versicherungsschutz für all das, was medizinisch notwendig ist.

Die moderne Medizin bietet allerdings empfehlenswerte Untersuchungen an, die nicht im Leistungskatalog der GKV enthalten sind. So kann man beispielsweise anhand ergänzender Blutwerte Informationen über die wichtigsten inneren Organe erhalten oder dank geeigneter Vorsorgeuntersuchungen das Risiko für einen Schlaganfall, bzw. Herzinfarkt individuell abschätzen. 
Die Untersuchungen dienen der Gesundheitsförderung statt der Krankheitsbehandlung oder Nachsorge, die von den GKV übernommen werden.
Welche Individuellen Gesundheitsleistungen für Sie sinnvoll sind, erörtern wir am besten in einem persönlichen Gespräch in unserer Praxis.

In unserer Praxis bieten wir an:

  1.  Laboruntersuchung
    - enthält grosses Blutbild, „gutes“ und „schlechtes“ Cholesterin, Nierenwert, Leberwert, Gichtwert, Gallewert, Eisen, Kalium,Blutzucker,Urin,Blutsenkung,Calcium,Magnesium
  2.  Durchblutungsmessung (= ABI-Messung) zur ersten Risikoabschätzung für Herzinfarkt oder Schlaganfall
    - enthält simultane Durchblutungsmessung an allen 4 Extremitäten und deren computergestützte Auswertung
  3.  Vorsorgeuntersuchung Schlaganfall
    - enthält Laboruntersuchung (s.o.), ABI-Messung (s.o.) und Farbultraschall (Duplexsonographie) der hirnversorgenden Arterien, der die Erkennung von Kalkablagerungen oder Verengungen der Adern ermöglicht.
  4.  Vorsorgeuntersuchung Herzinfarkt
    - enthält Laboruntersuchung (s.o.), ABI-Messung (s.o.), Herzultraschall (Echokardiographie), in dem Herzklappenveränderungen und Pumpkraft des Herzens beurteilt werden, und ein Belastungs-EKG (Ergometrie) zum Ausschluß von krankhaften EKG- und Blutdruckveränderungen bei körperlicher Anstrengung.

Die Kosten für diese Individuellen Gesundheitsleistungen dürfen nicht zu Lasten Ihrer Krankenkasse gehen und müssen deshalb von den Patienten auf Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen werden.


Bitte sprechen Sie uns an!
Wir beraten Sie gerne!

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